15-01-2011, 16:43
Seit dem 01.01.2010 müssen ArbGeber die in den Entgeltabrechnungen enthaltenen Daten ihrer ArbNehmer im Rahmen und nach Maßgabe des sogen. ELENA-Verfahrens an die 'Zentrale Speicherstelle' (ZSS) übermitteln.
Diese Daten können von ARGE, JOB-Centern und sonst. Sozialbehörden im Bedarfsfall abgerufen werden. Dazu muss der Antragsteller von Sozialleistungen aber seine Einwilligung erteilen, im Übrigen eine sogen. "Signaturkarte" verwenden.
Hat schon einmal jemand von der ZSS Auskünfte über die von ihm gespeicherten Sozialdaten und über die Empfänger dieser Daten beantragt?
Das sollte man massenhaft tun, um dieses dubiose Verfahren, dessen Verfassungskonformität m.W. z.zt. überprüft wird, unter Druck zu setzen.
Ibykus
Diese Daten können von ARGE, JOB-Centern und sonst. Sozialbehörden im Bedarfsfall abgerufen werden. Dazu muss der Antragsteller von Sozialleistungen aber seine Einwilligung erteilen, im Übrigen eine sogen. "Signaturkarte" verwenden.
Hat schon einmal jemand von der ZSS Auskünfte über die von ihm gespeicherten Sozialdaten und über die Empfänger dieser Daten beantragt?
Das sollte man massenhaft tun, um dieses dubiose Verfahren, dessen Verfassungskonformität m.W. z.zt. überprüft wird, unter Druck zu setzen.
Ibykus