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Elterngeld und Betreuungsunterhalt
#1
Ab Januar 2011 wird das Elterngeld unabhängig von der Höhe, also auch die 300 Euro Sockelbetrag, auf alle Sozialleistungen angerechnet.
Das Elterngeld wird ab 2011 komplett auf Hartz IV Leistungen nach dem SGB II, auf Sozialhilfe nach SGB XII sowie auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bedarfsmindernd angerechnet, was zu einem kompletten Wegfall führt.
Nun heißt es im BBEG § 11 Unterhaltspflichten
"Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes und vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt."
Der Staat rechnet also das Elterngeld voll als Einkommen der Mutter (oder des Vaters) an; ich darf es als Unterhaltspflichtiger (Betreuungsunterhalt) nicht voll anrechnen?
Meines Erachtens verstößt das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Entweder Elterngeld ist positives Einkommen oder nicht.

Wer weiß Rat? Huh

Raban

Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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Nachrichten in diesem Thema
Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Raban - 30-01-2011, 10:50
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Dzombo - 30-01-2011, 12:02

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