03-09-2009, 15:43
Ich habe gerade diesen Faden nochmal ausgebuddelt und bin dabei nochmal über diese Passage
"Richtig erscheint vielmehr, die Betreuungskosten als regelmässigen Mehrbedarf des Kindes zu berücksichtigen"
gestolpert!
Und siehe da! Genauso hat der BGH dann entschieden und es quasi zum Gestz erhoben.
Von wegen gewähltes Parlament. Nichts als Hinterzimmerstrippenzieherei.
Ich fange an, Zorro zu glauben.
"Richtig erscheint vielmehr, die Betreuungskosten als regelmässigen Mehrbedarf des Kindes zu berücksichtigen"
gestolpert!
Und siehe da! Genauso hat der BGH dann entschieden und es quasi zum Gestz erhoben.
Von wegen gewähltes Parlament. Nichts als Hinterzimmerstrippenzieherei.
Ich fange an, Zorro zu glauben.