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Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
#1
Hallo zusammen
Ich hab ne Frage:Eine Freundin von mir hat ziemlich Probleme mit ihrem zukünftigen Ex-Mann.
Die beiden haben ende der 90er ein haus erstanden, er als gut verdienender angestellter hatte die alleinige kontrolle überdie finanzen, und eben weil er so gut verdient, hat ihm meine freundin immer vertraut.
dank seines verdienstes waren mehrere urlaube im jahr drin... alles mögliche und unmögliche wurde angeschafft, wie das halt so ist wenn man genug kohle hat...
so
un nu hat meine freundin letztes jahr rausgekriegt dass von dem haus noch so gut wie nix getilgt worden ist, dazu kommt noch ne 5stellige summe von kreditkarten, die er auch noch dazuprozudiert hat...
da sie vorher schon nich mehr wirklich glücklich war, hat sie nach dieser entdeckung beschlossen, sich zu trennen.
sie möchte allerdings noch bei ihrer familie bleiben bis er wenigstens die schulden von den k-karten abbezahlt hat.
und nu meine frage:
sie hat, eben weil er die schulden mit den karten ohne ihr wissen gemacht hat, diese woche nen brief von einer bank geöffnet, bei der er eine karte laufen hat.
und genau das wirft er ihr nun vor, von wegen briefgeheimnis in der ehe usw.
kann er das überhaupt noch?
nachdem er die ganzen schulden ohne ihr wissen gemacht hat?
würd mich interessieren...
aber meiner meinung hat er den anspruch auf briefgeheimnis verwirkt.
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Nachrichten in diesem Thema
Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Boomer65 - 19-02-2011, 01:07
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Dzombo - 19-02-2011, 13:25

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