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Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
#15
Wieso löschen, Persönlichkeitsrechte zwischen Ehepartnern sind doch ontopic? Unterschiedliche Meinungen und unbeantwortete Fragen sind auch kein Grund zu löschen.

Zu unterscheiden ist die rechtliche Verantwortung und die menschlich-persönliche Verantwortung für die Geschehnisse. Für die rechtliche Verantwortung kommt es auf die Eigentumsverhältnisse an: Wer hat die Kredite unterschrieben, wer ist Inhaber der Kreditkarten, wem gehört das Haus? Schulden eines Ehegatten bleiben auch Schulden eines Ehegatten.

Bei einer Scheidung können die aber trotzdem indirekt rüberschwappen, denn da findet der Zugewinnausgleich statt. Vorliegend wohl eher nicht, weil sie keinen Vermögenszuwachs hatte. Hätte sie einen, würde der geteilt, weil er nur Verluste hatte.

Menschlich-persönlich will ich den Blick auf die Zukunft richten: Es wird höchste Zeit für reinen Tisch. Die Zahlen müssen auf den Tisch, offen und klar. Offenbar liegen da noch mehr Probleme psychischer Art drunter. Auch das muss raus. Der Gang zu einem Schuldnerberater steht an. Wenn die Eheleute sich aber gegenseitig blockieren und ihre Zeit mit Schuldzuweisungen verschwenden, fahren sie garantiert allesamt erst recht in die Finanzhölle, anstatt die schmale Treppe raus zu finden. Das werden sie lernen müssen oder halt untergehen. Der Umgebung ist es egal.
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RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von p__ - 19-02-2011, 12:20
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Dzombo - 19-02-2011, 13:25

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