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Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
#8
Also erstmal fällt mir auf, dass du dem Sohn einen Kostnevorteil von ca. 330 Euro zukommen läßt durch mietfreies Wohnen ( 1/3 deiner angeblichen Wohnkosten). Ergo wäre es erforderlich dass du beide Kinder zumindest gleich behandelst nach ihren Verhältnissen.

2. würde ich mal prüfe, ob du in der Situation nicht die Bafög-Rückzahlung "aufschieben" kannst bis Tochter nicht mehr U-berechtigt. Falls du eh schon lange genug zahlst, verfällt ab einer bestimmten Zeit der Rest. Sehe in Bafög-Richtlinien nach.

3. Denke ich, sollte man bei dir eine sozialrechtliche Bedarfs-Vergleichsberechnung machen, inkl. Umgangskosten. Dies ist aber mit den Angaben hier nicht möglich. Rein vorsorglich wäre dann ein H4-Antrag zustellen mit dem nächsten Monat - und mit dieser Berechnung gegen das JA zu agumentieren, bzw. notfalls den KU vom Einkommen absetzen. "Fragen" kann man das JA nix - die lehnen eh meist alles ab, was einen Vater entlasten könnte.

Praktisch legt deine Darstellung den Verdacht nahe, dass du seit der Erkrankung deiner Frau und zwei Kindern viel Geld verschenkst, was dir eigentlich der Sozialstaat zahlen sollte. Das wäre zu prüfen. Wenn du es nicht nimmst, um davon den Unterhalt zu zahlen, soll man nicht jammern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten - von sorglos - 09-03-2011, 00:01
Verwirkung von Unterhalt - von goere1966 - 28-06-2011, 20:20

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