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zustimmung zur Adoption notwendig?
#5
Die Fortadoption nichtehelicher Kinder ohne Zustimmung des Vaters war früher ohne viel Federlesens möglich. Erst das BVerfG hat das beendet. Es geht aber immer noch, muss aber jetzt stärker begründet werden, siehe §1748 BGB.

In Abs. 4 ist auch die skandalöse Ungleichheit und diskriminierung nichtehelicher Väter weiter bestehen geblieben: "In den Fällen des § 1626a Abs. 2 hat das Vormundschaftsgericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde."

Ansonsten liegt die Latte höher: "Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann."

Auch Väter, die von der Mutter einfach verschwiegen werden sind draussen: "Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist."

Die Geisteshaltung, die hinter diesem Paragraf steht kommt aus ganz dunklen Zeiten.
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Nachrichten in diesem Thema
zustimmung zur Adoption notwendig? - von bubble - 25-03-2011, 01:04
RE: zustimmung zur Adoption notwendig? - von p__ - 25-03-2011, 10:07

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