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Mindestunterhalt
#1
Ich glaube, ich bin ganz schön im Eimer.
In kurzen Worten :
- dyn. Urkunde beim Jugendamt auf 100% Mindestunterhalt im Jahre 2006 unterschrieben. ( 2 Kinder )
- In Zahlungsschwierigkeiten gekommen seit Okt. 2009.
Seitdem nur einen Teil des Unterhaltes bezahlt unter Einschaltung einer Rechtsanwältin.
PKH wegen Abänderung der Urkunden wurde abgelehnt.
Ex macht Anzeige nach § 170 wegen Unterhaltspflichtverletzung.
Erst wurden die Ermittlungen nach meiner Einlassung eingestellt.
Dann legte die Ex bzw. ihr Anwalt Beschwerde ein.
Dann wurde die Geschichte gegen Auflage den Unterhalt zu zahlen eingestellt.
Daraufhin schrieb ich zurück, dass ich es gerne tun würde (in voller Höhe) aber derzeit nicht könne... Bla bla. (Ausführliche Einlassung - selbstverständlich-Zahlung von Teilsummen-Hinweis auf meinen hier bei mir lebenden Sohn etc. etc.)
Danach gab die Staatsanwältin das Ding an das zuständige Amtsgericht weiter.
Termin ist derzeit für Ende Mai angesetzt.
Zu den Fakten :
Status derzeit : Selbstständig (was Anderes bekomme ich nicht. Habe nichts Anderes gelernt.)
Habe mir nun noch einen 400 € Job in einer Spielothek gesucht (Ganz Toll!^^). Fängt auch erst am nächsten 1. an.....
Um mich weiter zu bilden machte ich in den letzten Jahren nebenbei noch eine weitere Ausbildung. Das dürfe ich nicht, wurde mir gesagt. Ich müsse schließlich Geld verdienen. (Ich wollte mich nur weiter bilden um zu mehr Geld kommen zu können.)
Der Anwalt bei dem ich jetzt bin, fragt mich immer, was ich denn jetzt tun wolle. Könne ja sein, dass man an verschiedenen Landgerichten Deutschlands mittlerweile die Unterhaltsangelegenheiten etwas differenzierter betrachten würde, aber hier im nördlichen Rheinland-Pfalz (Dunstkreis des verstrahlten Koblenz) sei man da knallhart.
Mindestunterhalt muß bezhalt werden. Wie Du das machst ist völlig egal. Und sieh zu das Du Geld verdienst.
Selbstbehalt? Quatsch! Alles falsch, was ich bislang angebracht hätte. Er müsse mal sehen und mit dem Richter reden.
Ob ich denn nichts an zu bieten hätte. Meine verbliebene hälftige Haushälfte, die vermietet ist und die meine EX gerne (geschenkt) hätte zum Beispiel?
Ich habe mit geteilt, dass ich das alles ganz schön schlimm fände und gerne sofort den vollen Betrag zahlen würde, damit ich endlich Ruhe hätte. Das scheint auch nun wieder bald zu klappen.
Ja, aber ich hätte ja jetzt ca. 6.000 € Unterhaltsschulden. Da könne man mich schon mal für "verknacken".
Toll. Das ist dann auch zum Wohle der Kinder...Aber das interessiert ja keinen.
Nun kann ich wohl nur noch der Dinge harren, die da kommen werden, oder?
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Mindestunterhalt - von Nappo - 22-04-2011, 15:06
RE: Mindestunterhalt - von p__ - 22-04-2011, 15:18
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