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Nachehelicher Unterhalt
#12
@Terbeck...

Grundsätzlich ist so eine Nachweisführung schwer. Es geht ja um verfestigte Bindungen miteinander, also in deinem Fall um den Nachweis einer möglicherweise bereits bestehenden verfestigten Lebensgemeinschaft zwischen deiner leider "noch immer" Ehefrau und deren Neu..., na Du weißt schon wen ich meine.

Was Du anführst, das sind keine wirklichen Fakten.

Fakten wären u. a.

- gemeinsame Urlaub, also wer hat gebucht, Doppelzimer, etc.
- gemeinsame Familienfeiern, die abgehalten werden, dass der Typ in
die Familie deiner (noch)Ehefrau bereits eingeführt wurde, gut so...
- ist der Typ evtl. bereits polizeilich bei der gemeldet, das kannst
über Internet erfahren, kostet bei einfacher Auskunft glaube 5€
- wem gehört der DB, also das Prunkauto wie Du sagst und hat der
Typ überhaupt noch eine eigene Wohnung
- ist der Typ in Versicherungsdingen von d.n.E. bereits begünstigt
- etc...etc...etc....

Dein Anwalt kann das mit der polizeilichen Anmeldung des Typen da sehr wohl ergründen z. Bsp. Aber grundsätzlich geht es, egal ob in Bezug auf EU, nEU, oder BU, wenn Mann solchen abschemttern will und z. Bsp. die Arge mit im Spiel ist, darum, eine nach außen hin verständliche verfestigte Lebensbeziehung nachzuweisen. Darum geht es und um nichts anders.

Wenn Du also in einem Antrag an das Gericht mit so einer Behauptung kommst und dnE (deine noch Ehefrau) davon erfährt, das wird sie, ...na dann kommt der Typ eben mal ne Weile nicht zu der und die machen es irgendwo in der Pampa!!!

@PapaParis hat nicht unrecht mit dem Gerichtsvollzieher. Das mit den Hausschuhen ist nicht so günstig. Aber mal der Arge stecken, dass dort bei dnE seit XXXX Zeiten ein Mann ein und aus geht, der durchaus so was wie ein Lebensgefährte sein könnte etc..pp. So muss deine Strategie sein. Denke dran, was Du hier nachfragst und gedenkst zu tun, dass machen diese Sä... bereits seit Monaten!

Nochmal. Du brauchst Fakten, Fakten, Fakten. Such dir jemanden, der mit nem Hund rein zufällig dort im Bereich dnE "gassi" geht. Hunde haben da bekanntlich immer das gleiche Revier und mögen es, immer zu gleichen Zeiten gassi zu gehen. Da sieht man als Hundeführer so diesen und jenen in Häuser abtauchen, oder in Autos einsteigen. Da gibt es tausende Varianten. Egal. Du musst dir was einfallen lassen und loslegen.

Klingt sau schwer. Ist es auch. Aber so geht es vielleicht, wie Du aber beabsichtist eher nicht. Nur Wenige schaffen solche Nachweise durchzubringen. Es geht um Unterhalt und da kennt das Gericht keine Gnade. Muddi hat den zu bekommen, egal wie. Das ist eins unserer größten Probleme, weil ungerecht, nicht nachvollziehbar, eben absurd.

Auch wenn ich gerädert werde, aber in Sachen Unterhalt will ich sofort die DDR wiederhaben, denn da gab es nach der Trennung oder Scheidung diesen Unterhaltsscheiß nicht!
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Nachehelicher Unterhalt - von Terbeck - 27-04-2011, 21:17
RE: Nachehelicher Unterhalt - von p__ - 27-04-2011, 21:28
RE: Nachehelicher Unterhalt - von blue - 27-04-2011, 23:16
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Petrus - 28-04-2011, 02:28
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 28-04-2011, 07:05
RE: Nachehelicher Unterhalt - von PapaParis - 28-04-2011, 08:02
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Terbeck - 28-04-2011, 08:41
RE: Nachehelicher Unterhalt - von PapaParis - 28-04-2011, 10:20
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RE: Nachehelicher Unterhalt - von p__ - 28-04-2011, 10:45
RE: Nachehelicher Unterhalt - von PapaParis - 28-04-2011, 12:49
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 28-04-2011, 13:45
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RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 28-04-2011, 14:35
RE: Nachehelicher Unterhalt - von p__ - 28-04-2011, 14:53
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 28-04-2011, 15:08
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Terbeck - 03-05-2011, 09:13
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Terbeck - 16-05-2011, 17:29
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 17-05-2011, 19:08
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Austriake - 18-05-2011, 12:40
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 18-05-2011, 13:25

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