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EGMR: D wegen überlanger Verfahrensdauer bei Umgangsvereitelung verurteilt
#3
Und was bringts?
Zitat:Bereits vor über fünf Jahren hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik wegen überlanger Verfahrensdauer in Umgangsverfahren gerügt. Geändert hat sich seitdem wenig.

Nichts wird sich ändern (abgesehen von paar Einzelfällen der Statistik zuliebe). Der Regierung gehen die Schicksale am A*** vorbei, sonst hätte sich längst was getan. Es geht nur um eines und zwar: Wie kann der Staat seine Verantwortung so effizient wie möglich auf Zahlesel abwälzen um die Staatskasse zu entlasten, denn die Unterhaltsknechtschaft ist die Rentenreform der BRD! Das sollte jeder endlich mal kapieren.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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RE: EGMR: D wegen überlanger Verfahrensdauer verurteilt - von Armer Tropf - 29-04-2011, 03:12
RE: EGMR verurteilt D wg. Umgangsvereitelung - von Nappo - 16-01-2015, 17:23
RE: EGMR verurteilt D wg. Umgangsvereitelung - von blue - 16-01-2015, 18:23
RE: EGMR verurteilt D wg. Umgangsvereitelung - von Nappo - 16-01-2015, 20:37
RE: EGMR verurteilt D wg. Umgangsvereitelung - von Nappo - 16-01-2015, 23:17
RE: EGMR verurteilt D wg. Umgangsvereitelung - von blue - 17-01-2015, 22:35

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