24-05-2011, 16:28
(24-05-2011, 15:43)Onkel schrieb: Ganz ehrlich gesagt will ich die ganze Prozedur nicht noch einmal durchmachen.
Rechtfertige dich nicht. Du hast viel getan und das recht ausdauernd. Das finde ich sehr gut. Vielleicht warst du damals schlecht beraten über die beste Vorgehensweise, aber vorzuwerfen hast du dir absolut nichts, ganz im Gegenteil. Etwas vorzuwerfen haben sich ausschliesslich eine ganze Reihe Anderer.
Das Umgangsrecht ist jetzt sowieso keine Sache mehr, die über ein Gericht laufen kann. Das Kind ist 16 und entscheidet längst selbst, ob es dich sehen will. Dass es eventuell von der Mutter beeinflusst ist, ändert nichts daran. So wird es auch jeder Richter sagen.
Die Assistenz des Jugendamtes kannst du natürlich anfordern, aber mehr als ein paar bittende Sätze Richtung Kind können die auch nicht machen. "Vermittlung" ist nur ein höfliches Wort dafür.