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Anhörung zur Reform des Versorgungsausgleichs
#26
Beim Familienrecht werden wir auf absehbare Zeit keine von der EU induzierten Veränderungen erleben. Wenn die EU ins Spiel kommt, geht es bisher immer um binationale Fälle oder um Fälle, wenn irgendwo geheiratet wird und dann woanders geschieden. Selbst dabei gibt keine Einigkeit, der letzte Reformversuch zu mehr Einheitlichkeit scheiterte an mehreren Vetos (u.a. Schweden).

Die Errungenschaftsgemeinschaft ist nichts besonders, es gab sie in Deutschland schon öfters. Eigentum, das in die Ehe mitgebracht wird, bleibt Eigentum des jeweiligen Ehegatten, alles was in der Ehe dazukommt wird ist gemeinsam. Das liegt etwas näher an einer Gütergemeinschaft wie eine Zugewinngemeinschaft. Deshalb wird diese Form auch nicht kommen, denn sie bietet freie Fahrt bei Pfändungen und Verantwortlichkeiten von Gläubigern und Staat am Ehevermögen. Das würden die Leute heute per Ehevertrag ablehnen. Zu Eheverträgen ruft man zwar immer gerne auf, aber wehe die Leute machen das wirklich!

Im Busch ist immer was....lassen wir uns überraschen, aus welchen Hinterstübchen die nächsten Reformentwürfe kommen.
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RE: Anhörung zur Reform des Versorgungsausgleichs - von p__ - 17-05-2009, 15:06

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