07-06-2011, 22:39
Ganz so nicht. Das eheprägende Einkommen berechnet sich nach dem Nettoeinkommen der beiden Ehepartner. Unterhaltsanspruch = (Einkommenehemann plus Einkommenehefrau) : 2
"Nettoeinkommen" ist in Wirklichkeit nur das anrechenbare Nettoeinkommen. Und dann gibts noch den Erwerbstätigenbonus von 1/7, manchmal 1/5. Aber es stimmt,v Grundlage ist das aktuelle Einkommen und damit Steuerklasse 1.
"Nettoeinkommen" ist in Wirklichkeit nur das anrechenbare Nettoeinkommen. Und dann gibts noch den Erwerbstätigenbonus von 1/7, manchmal 1/5. Aber es stimmt,v Grundlage ist das aktuelle Einkommen und damit Steuerklasse 1.