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Bundesgerichtshof zur Anhörung des Kindes im Sorgerechtsstreit
#3
Sorry Beppo,

Aber das ist Quatsch. Warum der Vater mit dem Kind kurz nach der heissen Trennungsphase nach Frankreich ziehen darf (was für mich Kindswohlgefährdend ist, wenn das Kind in D aufgewachsen ist), ist erst mal eine andere Frage. Würde aber hier die Eltern Kind Beziehung zu BEIDEN Eltern stören, wenn das Kind in D gross geworden ist. Also gibt es noch andere Hinweise auf eine Kindswohlgefährdung. Das der Wechsel in einen anderen Kulturkreis hier starke Einschnitte für das Kind mit sich bringt, sollte auch klar sein. Was mal wieder anzeigt, wie einfach in Deutschland jemand zum alleinigen Kindesbesitzer werden kann und dann die volle Verfügungsgewalt inne hat...

Und auch wenn ich diese Kindsanhörungen überflüssig wie ein Kropf, wenn nicht sogar Kindswohlgefährdend halte, so ist es Aufgrund der bisherigen Forderungen vieler Väter, die immer danach schreien das Kind anzuhören, doch nun ein Vorteil, wenn ein Gericht ein einseitig beeinflusstes Kind noch fragt was es denn nun möchte. Ob das Gericht im Falle eines "Unfalls" daran hält, ist wie bei Gutachten auch so klar wie Klosbrühe...

Aber die Entscheidung des BGH ist hier für mich logisch, wenn auch falsch, da es dem Kindswohl nicht entspricht (eher zuwieder läuft), wenn es den von einem Elternteil indoktrierten Mist vor einem Gutachter oder sogar vor dem Hohen Gericht zu wiederholen hat...
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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RE: Bundesgerichtshof zur Anhörung des Kindes im Sorgerechtsstreit - von PapaParis - 15-06-2011, 12:25

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