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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#30
(22-07-2011, 16:33)p schrieb: Wäre ja auch noch schöner, wenn ausser Richtern, Anwälten und Staatsanwälten noch Andere jemand über den Tisch ziehen dürften. Deren Über-den-Tisch-zieh-Monopol darf um Gottes Willen nicht gebrochen werden....
das JA?
die geeigneten Träger der Kinder- u. Jugendhilfe?

Offensichtlich hat die o. zitierte Mediationsrichtlinie den Zweck, dass RA vorher auch noch einmal abkassieren dürfen....

Man "kennt sich" eben!

Deswegen wird dieses Bollwerk auch zu recht eine "parasitäre Helfermafia" genannt.

Dieses Bollwerk durchbrechen wir nicht mit frommen Gebeten (um weitere Provokationen zu vermeiden, verzichte lieber darauf, die anderen hier erwähnten "Waffen" zu nennen).

Ich bin nach wie vor der Meinung:
Das Übel muss vermehrt und intensiver bekämpft, anstatt geschont werden.

Und das Hauptübel sind Mütter, die uns entrechten, entsorgen und die uns unsere Kinder wegnehmen wollen.



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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von Ibykus - 22-07-2011, 16:59

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