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www.justiz.nrw.de
#11
c' schrieb:Bestünde ggf. die Chance gegen die Verlinkung zu dieser Broschüre auf dem o.g. Webauftritt erfolgreich Rechtsmittel einzulegen. Und falls ja,
welche §§ / Rechtsbereiche betrifft das.
Ganz davon abgesehen, dass das "Hobby" spätestens dann teuer werden würde:-)

warum sollte das teuer werden?
Wir bewegen uns auf dem Gebiet des Verwaltungshandelns, dass auf verschiedenen Ebenen stattfinden kann.
Z. Bps. kann die Verwaltung (hier das LMJ) auch privatrechtlich tätig werden. Allerdings würde ich diese Form des Verwaltungshandelns hier verneinen: Das LMJ tritt ja gerade als "Behörde" im eigenen Namen im Impressum auf.
Die Form des Verwaltungshandelns bestimmt im Wesentlichen die Grundrechtsbindung: öffentlich-rechtliches Handeln der sogenannten 'Obrigkeitsverwaltung' muss sich streng am GG orientieren, während rein fiskalisches Verwaltungshandeln im Wesentlichen nur dem Willkürverbot (insoweit aber wohl strittig) unterfällt.

Wenn das LMJ eine Internetseite als Mittel der Information betreibt, dann muss es sich m.M.n. streng an seine Pflicht zu einer neutralen Weise seiner Darstellung halten (schließlich könnte man sonst gleich als polit. Partei auftreten).
Allerdings ist ja alles auch eine Auslegungssache.
Auf einer homepage kann man schlechterdings nicht alle Meinungen berücksichtigen, sondern muss sich auf das Wesentliche beschränken.

Du wirst also in einer verwaltungsrechtlichen Unterlassungsklage darlegen müssen, dass das LMJ bei seiner Auswahl das "Wesentliche" betreffend in wenigstens nicht unerheblicher Weise seine Neutralitätsverpflichtung verletzt hat ...
Klingt vielleicht für den juristischen Laien alles wenig "griffig".
Aber gerade bei Grundrechtsverletzungen oder bei der Mißachtung von Verfassungsprinzipien kommt es auf die Argumentation an.

Der verwaltungsrechtliche Klageweg steht erstinstanzlich jedem offen.
Vor dem OVG besteht Anwaltszwang.

§ 40 VwGO darf hinsichtlich seiner einschränkenden Wortwahl "nicht verfassungsrechtlicher Art" nicht mißverstanden werden ...
Nicht alles, was Grundrechtsverletzungen beinhaltet, ist automatisch vom VerwRechtsWeg ausgeschlossen.

Nur Mut!
Verwaltungsrichter sind oftmals sogar erfreut über substantiierte Klagen kritischer Mitbürger!

Versuch macht klug - und letztlich können wir alle daran lernen!
.


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www.justiz.nrw.de - von 'c' - 26-06-2011, 07:33
RE: www.justiz.nrw.de - von bio - 27-06-2011, 21:15
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