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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#3
Hoffnung kann ich dir nicht machen. Eine eigene Immobilie ist für Unterhaltspflichtige immer eine Dummheit. Du hast vergessen dass du Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit verloren hast, weil du zum Unterhaltspflichtigen gemacht wurdest.

Um die Auskunft kommst du nicht herum. Offenbar wurde bisher noch gar keine durch dich erteilt. Daraufhin musst du einen Unterhaltstitel erstellen, die Höhe hast du ja schon selber ausgerechnet. 5% vom Brutto kannst du in eine private Altersvorsorge stecken, wenn du grosses Glück hast kannst du etwas von der Immobilie da unterbringen, aber ob dir die 5% vermindertes Bruttoeinkommen die Befreiung bringen?

488 EUR ist nicht wenig und das wird noch hochgehen. Du hättest aber damit rechnen müssen, dass du irgendwann das zahlen musst, was die Düsseldorfer Tabelle sagt.

Wenn das Kind zu dir kommen würde, wäre es dann von frühmorgens bis Abends ganz alleine, je nach Schule oder Ferien? Könnte es die Schule in einen näheren Ort wechseln?
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von p__ - 04-07-2011, 17:03

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