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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#26
Habe oben gelesen, das man bis zu 24 % vom Brutto für die AV abziehen kann. Verdiene oberhalb der Bemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Habe argumentiert, daß ich alles was drüber liegt zu 24 % in die private AV stecken kann. Hat man eiskalt weggebügelt, obewohl es inzwischen in vielen Unterhaltsleitlinien genau so drin steht. Hat jemand Informationen, ob sich diese Sichtweise inwischen Bundesweit einklagen läßt?
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von i-wahn - 06-07-2011, 12:55

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