Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#84
Wenn du ein gutes Verhältnis mit deinem Arbeitgeber hast, würde ich ihm die Situation aus deiner Sicht darlegen und sagen, dass der deutsche Büttel es nicht geschafft hat diesen Auskunftsanspruch bei dir durchzusetzen und er zukünftig weitere Anfragen diesbezüglich aus Deutschland ignorieren sollte, weil wenn die Durchsetzung bei dir nicht gelingt es beim unbeteiligten Arbeitgeber noch schwieriger sein wird.

An das JA würde ich nicht schreiben, dann wissen die, dass sie eine empfindliche Stelle getroffen haben und werden dort weiter bohren.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 10-09-2013, 14:51

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.172 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 5.872 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 16.063 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.110 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste