Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#89
Ein deutsches Gericht kann keinen Arbeitgeber im EU Ausland zur Auskunft zwingen denn es faellt in den Bereich des Rechts des anderen Landes, hier Luxemburg!

Das ist Fakt!

Das deutsche Gericht kann bestenfalls im Wege einer Amtshilfe beim luxemburgischen Gericht auf die Einkommensbelege nachfragen. Das luxemburgische Gericht muss dann den Arbeitgeber anschreiben und die Einkuenfte anfordern und dann an das deutsche Gericht weiterleiten!

Darauf wuerde ich deinen Arbeitgeber hinweisen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von gleichgesinnter - 01-12-2013, 03:13

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.154 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 5.758 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 15.858 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.031 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste