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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#1
Question 
hallo, mich interessiert, der Umfang von Auskunftspflicht §1605 und die Anwendbarkeit für ausländische EU Väter, die in nicht EU Staaten leben.
Konkretes Beispiel: Vater aus Spanien (Staatsangehörigkeit: Spanisch) hat ein Kind in Deutschland, lebt und arbeitet aber in der Schweiz.

Ob man das Deutsche § einfach so direkt in o. Konstellationen anwenden?
oder ist der weg D > ES > CH ?


Des weiteren frage ich wie wirksam ist "Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" So wie ich das in folgendem Link http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls...=Unterhalt

Vor allem wenn KM ein Versäumnisbeschluss bekommt.
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Anwendung u. Umfang v. Auskunftspflicht für EUAusländer,die in NICHT EU Ausland leben - von markus - 02-07-2011, 14:25

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