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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#9
aus dem Netz:
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"Der Kindesvater lebt im Ausland u.zahlt seit Jahren keinen Unterhalt. Das Jugendamt hat das Einfordern verschleppt bis gehtnichtmehr ,obwohl alle Daten von ihm vorhanden waren u.er super verdient(e) . Stattdessen hat das Kind Unterhaltsvorschuss u.später Sozialhilfe/ALGII bekommen (also weit weniger Geld zur Verfügung gehabt,als der Vater bei seinem Einkommen an Unterhalt hätte zahlen müssen). Jetzt hat das JA endlich irgendein Institut in Heidelberg eingeschaltet,das vom Vater einkassieren soll...und zwar rückwirkend die Beträge, die er nach seinem Einkommen in all den Jahren hätte tatsächlich zahlen müssen (und die fast das Doppelte des stattdessen gezahlten Unterhaltsvorschuss u. SH betrugen). D.h. sie werden mehr von ihm einziehen, als sie selbst an Leistungen "vorgeschossen" haben für das Kind."

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Weiß Jemand was über dieses "Institut"? Erfahrungen?
Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof! Ich läge jetzt auch lieber am Strand!"
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RE: Anwendung u. Umfang v. Auskunftspflicht für EUAusländer,die in NICHT EU Ausland leben - von Ausgeblutet - 12-08-2011, 04:11

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