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Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen
#7
(13-07-2011, 12:20)beppo schrieb: Wie passt das hierzu?
(13-07-2011, 02:20)dudel12 schrieb: Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.

Wenn du aufgrund deiner Einkünfte KU-fähig bist, wirst du kaum um die Zahlung rum kommen.
Inklusive RA.

Da kommen 186,- Ocken noch moderat vor.

Hättest dieses kleine Detail aber auch gleich verraten können, dann schreibt man nicht erstmal in die falsche Richtung.

nur um das zu verstehen:
auf welcher grundlage hat die anwältin das recht, das geld von mir zu verlangen?
nur weil ich geld verdient habe?
oder gibt es da ein "gesetz"?

danke
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen - von dudel12 - 13-07-2011, 12:57
RE: Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen - von Nappo - 13-07-2011, 12:35
RE: Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen - von blue - 13-07-2011, 14:38

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