19-07-2011, 08:44
Sobald die Betreuung des Kindes bei 49:51 % und weiter auseinander liegt, zieht sofort die DüTab. BGH vom 28.2.2007 – XII ZR 161/04.
Ansonsten können Eltern alles miteinander Vereinbaren, solange nicht JA, Gericht etc. mit ins Spiel kommen.
Ansonsten können Eltern alles miteinander Vereinbaren, solange nicht JA, Gericht etc. mit ins Spiel kommen.