Hi mare,
ich habe mal überschlagen...
Wenn Du mit Deinem 3(zeitweilig 4)-Personenhaushalt, nach Abgaben und Steuern und vor Abzug von KU und Miete weniger als etwa 2300 Euro in der Haushaltskasse hast, dann machst Du/Ihr etwas falsch.
Es gibt faktisch ein Grundeinkommen, nämlich aus dem soz.rechtl. Grundbedarf, das bzw. der nicht unterschritten werden darf. Welche Steuerklasse Du hast, das ist praktisch egal, solange Deine BG bedürftig ist. Die SGB-Stellen werden aber ein Auge darauf haben, daß Du eine Steuerklasse wählst, die Dein Netto möglichst hoch, den Aufstockungsbetrag möglichst gering ausfallen läßt.
Im SGB liegt der Schlüssel, nicht im Unterhaltsrecht!
Schon gar nicht sollte Mann sich mit irgendwelchen Selbstbehalten erfindungsreicher OLGs beschäftigen.
ich habe mal überschlagen...
Wenn Du mit Deinem 3(zeitweilig 4)-Personenhaushalt, nach Abgaben und Steuern und vor Abzug von KU und Miete weniger als etwa 2300 Euro in der Haushaltskasse hast, dann machst Du/Ihr etwas falsch.
Es gibt faktisch ein Grundeinkommen, nämlich aus dem soz.rechtl. Grundbedarf, das bzw. der nicht unterschritten werden darf. Welche Steuerklasse Du hast, das ist praktisch egal, solange Deine BG bedürftig ist. Die SGB-Stellen werden aber ein Auge darauf haben, daß Du eine Steuerklasse wählst, die Dein Netto möglichst hoch, den Aufstockungsbetrag möglichst gering ausfallen läßt.
Im SGB liegt der Schlüssel, nicht im Unterhaltsrecht!
Schon gar nicht sollte Mann sich mit irgendwelchen Selbstbehalten erfindungsreicher OLGs beschäftigen.