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Vollstreckungsankündigung wegen Unterhaltsvorschussleistungen
#11
Exilierter schrieb:
Ibykus schrieb:Wir sollten mit Korrektheit und den besseren Argumenten überzeugen

Das wird niemanden gelingen.
Das stimmt so nicht.
Vielleicht nicht immer (- aber immer öfter) ....

In eigenen Angelegenheiten kann ich aber sagen, dass eine deutliche und durchaus 'treffende' -aber immer korrekte!- Ausdrucksweise immerhin bei Gericht auf Verständnis gestoßen war; auch wenn der Richter das mit der Erklärung verbunden hatte, dass es ihm bei der Lektüre meiner Schriftsätze manches Mal schwer fiele, die Faust in der Tasche zu belassen.

Ich habe vor kurzem für einen sehr engagierten, aber leider schlimm und übel entsorgten Vater, ein amtsgerichtliches Verfahren wegen Wiederaufnahme/ Anbahnung des Umgang und Rückübertragung einzelner Sorgerechte beantragt - eigentlich eine vvh vollkommen aussichtslose Sache, weil er in vorangegangenen abgeschlossenen Verfahren schon mehrfach eiskalt abgebügelt wurde. Dabei habe ich -schriftlich immer korrekt- das Jugendamt und die deutsche Familiengerichtsbarkeit ebenso heftig (aber wirklich sehr heftig!) angegriffen wie die Rechtsvertretung der Ggseite und die Verfahrenspflegschaft. Wir standen mit dem Rücken an der Wand - zu verlieren gab's eigentlich nichts mehr.

Und siehe da: der Richter zeigte Verständnis, verordnete gg den ursprünglichen Widerstand der KM eine elterliche Mediation und forderte den JA-Mitarbeiter (der noch Prügel von uns bekommen wird) unmissverständlich auf, die väterlichen Auskunftsrechte zu beachten ...

All das wäre uns sicher nicht gelungen, wenn wir unsere Angriffe auf der Rückseite eines beschriebenen Papiers formuliert hätten oder die verwendete Wortwahl mit Unsachlichkeiten gepantscht und damit Resprektlosigkeit zum Ausdruck gebracht hätten.

Ich bin mir stattdessen sicher, dass das Gericht -wahrscheinlich auch noch der eine oder andere Verfahrensbeteiligte- den Vorgang aus der von uns geschilderten Sicht noch nicht betrachtet und gewürdigt hatte.

Es ist mir auch wichtig, dem Gegner klar zu machen, dass Menschenrechtsverletzungen von uns ernst genommen werden.

Dass nicht wir es sind, denen das BVerfG die Beschlüsse um die Ohren haut und das deutsche Jugendämter nicht von ungefähr in zig Petitionsverfahren verstrickt sind und schon von daher große Zweifel bestehen, ob man nicht den Bock zum Gärtner macht, wenn man dieser Institution Elternrechte in Form von SRen überträgt.

Wir Väter und unsere Kinder sind die vom Unrecht Betroffenen.
Und wir haben insofern alles Recht der Welt, uns dagegen zu wehren.

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RE: Vollstreckungsankündigung wegen Unterhaltsvorschussleistungen - von Ibykus - 10-09-2011, 16:07

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