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Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#15
Stimmt, und das sind nach der Betriebskostenverordnung § 1 nur Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Alle andren Kosten wie Müllabfuhr, Schornsteinfeger etc. sind umlagefähige Kosten und somit nicht berücksichtigungsfähig.
Gruß
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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Zahlemann - 15-09-2011, 08:07

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