20-09-2011, 13:55
(20-09-2011, 13:16)wackelpudding schrieb: Die geltenden Gesetze sowie Teile der Justiz und der unterstützenden Professionen bevorzugen Mütter.
Ob das vorliegende Problem ein Beispiel dafür ist, wäre zu bezweifeln. Die Kinder ins Ausland wegzerren dürfen hat kein Geschlecht, sondern ist eines der vielen Probleme des Familienrechts.
Die eigentliche Ursache lag zeitlich weiter hinten, bei der Trennung bleiben die Kinder bei der Mutter. Vermutlich war das wieder so ein Fall, in die beruflichen Pflichten des Vaters und das Selbstverständnis der Mutter von vornherein keine Zweifel daran liessen, bei wem die Kinder nach der Trennung bleiben. Hätte der Vater das trotzdem nicht akzeptiert, wäre er vor Gericht mit Sicherheit gescheitert. Im Verbleib der Kinder liegt der grösste Sexismus der Gerichte. Daran knüpft die Lawine des Unterhaltsrechts an, der des undurchsetzbaren Sorgerechts und all dem anderen Quatsch.