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Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen
#1
Hallo miteinander,

ich hätte da mal eine Frage an die Spezialisten hier.

Die Situation ist folgende: Trennungsdatum Mai 2010, Zugang des Scheidungsantrags (von mir gestellt) bei der Exe am 04.02.2011. Das Verfahren um den Ternnungsunterhalt läuft noch; derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts.

Für die Vermögensauseinandersetzung hatte ich zu beziffern das Anfangsvermögen zu Anfang der Ehe (war Null, beiderseitig), zum Stichtag der Trennung im Mai 2010 und zum Stichtag des Zugangs des Scheidungsantrags am 04.02.2011. Derzeit bezahle ich immer noch die Hypotheken für das gemeinsame Haus, ich selber bin im September 2010 ausgezogen. Im Grundbuch stehen wir beide; für die Hypo-Darlehen sind wir beide gleichermassen verpflichtet. Ich zahle derzeit lieber Schulden ab als höheren Trennungsunterhalt. Seit Februar habe ich ca. 10.000.- Euro an Zins und Tilgung an die Bank gelöhnt.
Da ich damit rechnen muß, nach der Scheidung auch zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet zu werden (wegen psychischer Erkrankung der Exe = Unterhaltsneurose...), zahle ich derzeit weiter, um die Höhe des nachehelichen Unterhalts zu begrenzen.
Bis zur rechtskräftigen Scheidung können noch durchaus ein, zwei Jahre vergehen, da die Exe mit allen Mitteln bremst und verzögert. Das heißt, bis zur rechtskräftigen Scheidung wird ihr der Wohnvorteil angerechnet (reduziert die von mir zu erbringende Unterhaltsleistung). Danach aber würde ich mit weiteren Hypothekenleistungen den Zustand herbeiführen, dass wir weiter gemeinsame Eigentümer eines Hauses sind, aber geschieden (und heillos zerstritten...). Man könnte dann zwar einen Teil des Hauses vermieten, aber wenn die Exe drin wohnt, wird das kein guter Zustand. Das beginnt bei der Auswahl des Mieters und eskaliert spätestens bei der Heizkostenabrechnung.

Die Zins- und Tilgunsgleistungen an die Banken sind höher als der zu erwartende Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (der maximal 4/7 des Nettoeinkommens betragen kann, meines Wissens).
Ich könnte auch nach der rechtskräftigen Scheidung die Zahlungen an die Banken einstellen und die Banken machen lassen. Ist nur so, dass man seinerzeit bei der Finanzierung die Unterwerfung unter die Gesamtvollstreckung in das Gesamtvermögen hat akzeptieren müssen. Was im Zweifel bedeutet, dass die Bank ersatzweise auf andere Vermögenswerte von mir zugreifen kann- was sie auch tun wird, dessen bin ich mir ziemlich sicher. Bei der Exe ist schließlich nichts zu holen, also halten sich die Banken an mich.

Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Zugewinnausgleich wird es mangels Zugewinn keinen geben, hat der FamRichter schon signalisiert.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von Austriake - 28-09-2011, 15:03
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 15:19
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von karlma - 29-09-2011, 08:23
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 21:48

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