Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen
#58
Moin.

Trennt doch bitte - auch begrifflich - Sozial- von Unterhaltsrecht.

Die Begriffe 'aufstockende Leistung' bzw. 'Selbstbehalt' verraten, für bzw. gegen wen gehandelt wird.

Während das SGB noch von einer gewissen Logik und Menschenwürde getragen ist, geht es im Unterhaltsrecht und insbesondere in den sog. Leitlinien und entsprechender Rechtsprechung um sadistisches Knebeln und Pressen.

Wer als Leichtlohn-Pflichtiger in die Nähe des Leidlinien Selbstbehaltes gerät, der ist idR längst bedürftig iSd SGB II und sollte seine Haut mithilfe des SGB retten. In diesem Bereich ist es wurscht, in welcher Höhe KU auf das Einkommen angerechnet wird. Er verhält sich wie ein durchlaufender Posten.

Solange ein Einkommen erzielt wird, das zumindest den laufenden KU abdeckt, ist seitens des Unterhaltsrechts insofern Ruhe, laufen keine weiteren Rückstände auf.
Was den pfändenden Rückgriff aufgrund von Unterhaltsschulden betrifft, so muß man genau im Pfändungsrecht oder gleich im Insolvenzrecht nachsehen. Dort ergeben sich Spitzfindigkeiten, über die unser schlauer Ibykus Auskunft geben kann.
Rolleyes
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen - von Skipper - 05-11-2012, 10:16

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kinderbonus / Familienbonus 300€ beschlossen ehrensoldstattunterhalt 76 37.332 13-09-2020, 22:25
Letzter Beitrag: fragender
  CDU/CSU plant massive Erhöhung des KUs Simon ii 9 7.405 21-07-2017, 16:36
Letzter Beitrag: neuleben
  Radikaler Durchgriff der Zwangsvollstreckung beschlossen p__ 13 22.803 24-01-2013, 16:54
Letzter Beitrag: Jigsaw

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste