30-11-2011, 12:05
(30-11-2011, 11:10)p schrieb:(29-11-2011, 23:28)helmut schrieb: Die Krankheit Deiner Frau ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.
Eine kurze Ehe ist das unterhaltsrechtlich gesehen nicht, weil ihr vorher schon eng verbunden wart und das gemeinsame Kind habt. Die Verantwortung für Lebensrisiken wie Krankheit überdauern ebenfalls das Eheende. Hier ist wenig zu gewinnen.
Im Grunde ist das wohl so einzuschätzen; trotzdem ist Sorgfalt nicht verkehrt: http://www.fr-blog.com/2011/03/30/bgh-he...nterhalts/
(30-11-2011, 11:10)p schrieb: Konzentriere dich nur auf den Verbleib des Kindes bei dir. Deiner Schilderung nach stehen die Chancen nicht so schlecht, dass es bei dir bleiben kann.
Vielleicht hier Wert auf eine "prognostische" Betrachtung des Kindeswohls legen, d. h. wie sehen die Zukunftschancen des Kindes aus, wenn es in häuslicher Gemeinschaft mit der Mutter verbleibt.
(30-11-2011, 11:10)p schrieb: Ich halte nach wie vor das oben geschilderte Vorgehen für am zielführendsten. Alternativ kannst du dir selbst eine neue Wohnung suchen, musst aber in unmittelbarer Nähe bleiben, damit für das Kind kein Kontinuitätsbruch eintritt (z.B. kein Schulwechsel).
Da kann aber (wenn er Mieter ist) einiges an Kosten auf ihn zukommen, wenn die KM wohnen bleibt und nicht in der Lage ist, die Wohnung ordentlich zu bewirtschaften.
(30-11-2011, 11:10)p schrieb:Blue schrieb:Somit gehe ich davon aus, dass Du kein Sorgerecht hast
Sicherlich hat er Sorgerecht. Die Eltern haben schliesslich geheiratet. Es ist doch kein Stiefkind, er schreibt "Wir haben ein Kind".
Ggf. war das ja der Grund für die Hochzeit. Andererseits: Der (spätere) (Noch)Ehemann der Mutter meines Kindes sprach auch immer von "seinem" Kind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...