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Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind
#40
Dass es im einstweiligen Anordnungsverfahren kein Gutachten gibt, haben mir zwei Anwälte gesagt. Grund: es handelt sich um ein rein schriftliches Schnellverfahren. Der zweite Anwalt (bei dem ich jetzt bin) hatte aber noch am Abend nach unserem Gespräch recherchiert und mir per Mail mitgeteilt, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren keine Beweisführung bzgl. der Krankheit erforderlich ist, sondern eine Glaubhaftmachung ausreicht. Die Glaubhaftmachung kann per Eidesstattlicher Versicherung stattfinden:

Du schreibst: "Hiermit versichere ich, Vorname Name, geb. am. TT.MM.JJJJ, Srtasse Nr. , PLZ Ort in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung Folgendes an Eides Statt:..."

Ich habe Ereignisse aus dem Alltag teilweise sehr detailliert aufgeschreiben.

Das Jugendamt hatte ich selbst sehr früh eingeschaltet, was mir ebenfalls einen gewissen Vorteil brachte. Wichtig ist: ich hatte beim Jugendamt nichts angezeigt oder dramatisiert oder so sondern "nur" um eine Beratung gebeten, aber auch darauf hingewiesen, dass ich selbst beim sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts gewesen bin und meine Frau nicht bereit ist, einen Beratungstermin beim sozialpsychiatrischen wahrzunehmen.

Gleichzeitig habe ich in der vorgerichtlichen Korrespondenz meinen Anwalt auf den Termin beim Jugendamt hinweisen lassen, in dem Sinne, dass der Termin dann und dann stattfindet und dass das Ergebnis des Termins abzuwarten sei.
Die Gegenseite musste bzgl. des Termins beim JA logischerweise kooperativ sein, andererseits war der reine Beratungstermin beim JA natürlich ohne Anwälte, sondern nur die Eltern und das JA.
Dieser Termin brachte dann den "Durchbruch", weil meine Frau beim JA ohne ihre Anwältin die Krankheit zugeben musste, nachdem diese zuvor geleugnet wurde.

Mittlerweile sind wir im Hauptsacheverfahren und das Gutachten wurde angeordnet.

Zum Thema "auch psychisch kranke könnten gut für das Kind sein".
Stimmt doch. Kann sein... Kann aber auch nicht sein... oder irgendetwas dazwischen.
Ich habe eine Studie zur Situation von Kindern psychisch kranker Eltern in Deutschland. Quintessenz ist, dass jedes zweite Kind mit mindestestens einem psychisch kranken Elternteil selbst eine psychische Störung erleidet.

Darum geht es aber nicht. Es geht um den Einzelfall und wie der Richter bei uns schon sagte, wenn eine psychische Erkrankung vorliegen sollte, muss sie berücksichtigt werden. Aufgrund des Vortrags des JA konnte die Gegenseite das Vorliegen der Erkrankung jedoch nicht mehr leugnen und musste in die Begutachtung einwilligen.

Wie diese ausfällt, weiß keiner. Ich habe mittlerweile eine Bescheinigung ihres behandelnden Psychiaters bekommen, in der dieser schreibt, es sei durch die Medikation gelungen, weitere Anflüge einer psychischen Krise abzuwehren.

Ich persönlich fand die Bescheinigung sehr negativ für meine Frau, weil der Arzt bescheinigt, seine Arbeit besteht darin, zu verhindern, dass meine Frau wieder ins Krankenhaus (in die Psychiatrie) muss.
Mein Anwalt meinte, aus seiner Sicht sei die Bescheinigung "neutral". Sie sage aus, dass der Gesundheitszustand unter Kontrolle sei.

So ist das nunmal: ich selbst halte meine Frau für verrückt (schizophren). Meine Frau hält sich für normal. Anwälte, Richter, Jugendamt sagen, sie können das nicht einschätzen und wollen das Gutachten.
Sozialpsychiatrischer Dienst und der Verein der Angehörigen halten es für nicht verantwortbar, das Kind bei der Mutter zu belassen, kennen aber auch nur meine Schilderung.
Ich selbst neige jedoch eher zur Untertreibung und schildere die Dinge so wie sie sind.

Wir werden sehen, wie das Gutachten ausfällt. Mehr als das was ich mache, geht nicht.

Als ich mit der Tochter über Ostern wegfahren bin, meinte sie: "ist doch schön, dass ohne die schusselige Mama unterwegs zu sein..." :-)
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Nachrichten in diesem Thema
kranke Frau zieht nicht aus - von helmut - 29-11-2011, 00:48
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von Skipper - 29-11-2011, 09:29
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von p__ - 29-11-2011, 11:01
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von Austriake - 29-11-2011, 09:36
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von blue - 29-11-2011, 10:27
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von helmut - 29-11-2011, 21:42
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von helmut - 29-11-2011, 23:28
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von blue - 30-11-2011, 11:03
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von p__ - 30-11-2011, 11:10
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von helmut - 30-11-2011, 00:06
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von helmut - 30-11-2011, 00:41
RE: kranke Frau zieht nicht aus - von helmut - 30-11-2011, 20:29
RE: Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind - von helmut - 19-04-2012, 22:49
Wer bekommt die Wohnung - von helmut - 20-12-2011, 23:21
RE: Wer bekommt die Wohnung - von sorglos - 21-12-2011, 00:53
RE: Wer bekommt die Wohnung - von helmut - 24-12-2011, 22:52

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