26-04-2012, 01:06
Vorausgeschickt: ich habe schon vor Monaten mit dem behandelnden Arzt gesprochen. Ich hatte in der Praxis angerufen, das Problem geschildert und die sagten "Sehen sie zu, dass sie die Frau hierhin schaffen." und dann habe ich selbstverständlich mit dem behandelnden Psychiater meiner Frau gesprochen.
Das war aber unabhängig von der vorgerichtlichen Korrespondenz.
In der vorgerichtlichen Korrespondenz wurde die Krankheit erstmal abgestritten und erst zugegeben nach dem Termin beim JA.
Das Gericht hat dann angeregt, eine Bescheinigung beizubringen und dem wurde seitens der Gegenseite Folge geleistet.
Das war aber unabhängig von der vorgerichtlichen Korrespondenz.
In der vorgerichtlichen Korrespondenz wurde die Krankheit erstmal abgestritten und erst zugegeben nach dem Termin beim JA.
Das Gericht hat dann angeregt, eine Bescheinigung beizubringen und dem wurde seitens der Gegenseite Folge geleistet.