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Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ...
#1
eigentlich ohne Begründung.
Lapidar und dumm (man kommt wohl nicht umhin, das so zu bezeichnen).

Ich hatte den Antrag damit begründet, dass ich meiner Tochter, die in die 5. Klasse einer Gesamtschule gekommen war, in den Fächern der Mittelstufe helfen wollte.
Die KM war natürlich dagegen. Ihr hysterischer Auftritt hatte bei der wohl relativ unbedarften Richterin am AG Tecklenburg seine Wirkung nicht verfehlt.
Und ein intellektuell vergreister Senat des OLG Hamm hatte meiner bescheidenen Meinung nach gar nicht begriffen, worum es geht.
Dem Senat ging es aber ganz offensichtlich NICHT ums Kindeswohl:
wird mir der zutreffenden Begründung des AG Tecklenburg der Antrag abgewiesen...
Es besteht eben kein Bedarf, den -übrigens hochstrittigen- Umgangsbeschluss zu ändern.

Nun muss mein Kind, dass unter Anleitung mütterlicher Intelligenz eine schlechte Klausur nach der anderen abliefert, immer öfter an Umgangstagen Schularbeiten machen, damit es den Anschluss nicht verliert.
Und schon gibt es wieder einen Grund, der Familienjustiz arbeit zu machen (d.h.: im Grunde genommen macht sie sich die Arbeit selbst) und einen neunen Umgangsrechtantrag zu stellen. Keine drei Monate nach Schluss des alten Verfahrens!

Wie begründet man einen solchen Antrag, ohne die Worte dumm, dämlich oder inkompetent zu verwenden?

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Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ... - von Ibykus - 06-12-2011, 21:36
RE: Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ... - von Ibykus - 07-12-2011, 21:08
RE: Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ... - von Ibykus - 08-12-2011, 15:48
RE: Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ... - von blue - 09-12-2011, 17:46

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