18-12-2011, 16:10
Die Anwälte entscheiden gar nichts. Die Anwälte fordern, die Richter entscheiden. Und auch für einen einzigen Euro Selbstbehalterhöhung wegen Miete musst du erst einmal ordnerweise Nachweise beibringen. Das ist selbst im teuren München fast unmöglich:
http://www.immobilienscout24.de/expose/61033921 (Etagenbad, Gesamtmiete 230 EUR)
http://www.immobilienscout24.de/expose/63069406 (250+70 EUR)
Na also! Beweise, dass du da nicht wohnen kannst. Gegen die Argumentationen von wegen Platz für das Kind beim Umgang gibt es Standardtextbausteine. Damit hast du vielleicht mit 14jährigen Töchtern Erfolg, wenn du nur ein Zimmer hast, in einer der drei teuersten Städte Deutschland wohnst, ansonsten heisst es "Kinder auf die Schlafcouch ist für vier Tage im Monat zumutbar". Denn Unterhaltspflicht bedeutet Sklaverei, mit der einfach alles begründet werden kann.
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Na also! Beweise, dass du da nicht wohnen kannst. Gegen die Argumentationen von wegen Platz für das Kind beim Umgang gibt es Standardtextbausteine. Damit hast du vielleicht mit 14jährigen Töchtern Erfolg, wenn du nur ein Zimmer hast, in einer der drei teuersten Städte Deutschland wohnst, ansonsten heisst es "Kinder auf die Schlafcouch ist für vier Tage im Monat zumutbar". Denn Unterhaltspflicht bedeutet Sklaverei, mit der einfach alles begründet werden kann.