19-12-2011, 10:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-12-2011, 10:09 von Camper1955.)
@Beppo
Bei den EU - Urteilen, die ich bisher gelesen habe, handelt es sich um Einkommensregionen, die weit über einen Durschnittsverdienst hinaus gehen.
Da bleibt auch nach EU/BU/TU genügend übrig, dass sich der Unterhaltspflichtige eine größere Wohnung leisten kann.
Ein Urteil, wo das Einkommen so "gering" ist, wie bei unserem TS habe ich bisher noch nicht gefunden.
Hilfst Du mir da a bisserl weiter?
lg
Camper
Bei den EU - Urteilen, die ich bisher gelesen habe, handelt es sich um Einkommensregionen, die weit über einen Durschnittsverdienst hinaus gehen.
Da bleibt auch nach EU/BU/TU genügend übrig, dass sich der Unterhaltspflichtige eine größere Wohnung leisten kann.
Ein Urteil, wo das Einkommen so "gering" ist, wie bei unserem TS habe ich bisher noch nicht gefunden.
Hilfst Du mir da a bisserl weiter?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.