19-12-2011, 10:40
(19-12-2011, 10:03)Camper1955 schrieb: Ein Urteil, wo das Einkommen so "gering" ist, wie bei unserem TS habe ich bisher noch nicht gefunden.Da reicht ein ganz kurzer Blick in die NRW Datenbank.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...11118.html
Nettoeinkommen 2.059,03 €
abzgl. Fahrtkosten - 16,50 €
abzgl. Gewerkschaft - 25,73 €
abzgl. Prämie LBS - 40,00 €
gezahlter Unterhalt für das 1. Kind - 325,00 €
gezahlter Unterhalt für das 2. Kind - 310,00 €
bereinigtes Erwerbseinkommen: 1.341,80 €
Von diesem Rest darf er jetzt rückständigen TU in Höhe von 816 Euro monatlich zahlen. Von Wohnungskosten ist da nichts aufgeführt. Wird auch so gut wie nie.