19-12-2011, 11:34
Vielleicht liest du nochmal den Thread, so weit waren wir schon längst. Ich habe sogar die Wohnkosten für den angemessenen Selbstbehalt (der höher ist wie der für Unterhalt nach §1615l BGB!) genannt und sogar die liegen weit unter den 600 EUR, nämlich bei 450-480 EUR Warmmiete, je nach Leitlinien. Auch bei Unterhalt gegenüber den eigenen Eltern, was noch ganz schön übel durchschlagen wird, weil Elternunterhalt eine Massenerscheinung werden wird. Ein Begründung, warum er unvermeidlich erhöhte Wohnkosten geltend machen könnte hat der Threaderöffner nicht genannt. Fürderhin wurde ausgeführt, dass so ein Versuch so oder so ganz schön schwierig ist, weil die Unvermeidlichkeit seltenst akzeptiert wird.
Es stimmt, dass beim Unterhalt nach §1615l BGB andere Massstäbe anzusetzen, nämlich Strengere.
Es stimmt, dass beim Unterhalt nach §1615l BGB andere Massstäbe anzusetzen, nämlich Strengere.