19-12-2011, 12:46
(19-12-2011, 11:50)Camper1955 schrieb: Und genau dass würde ich anstelle des TS notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf den § 6 des GG durchboxen versuchen.Er müßte erst mal bis zum OLG kommen, weil der Streitwert unter Umständen nicht ausreicht. Wir sprechen hier von einer Differenz von ca. 200 Euro von dem, was er bereits zahlt und dem, was er noch drauflegen muss. In der ersten Instanz wird ihm wahrscheinlich schon per einstweiliger Anwordnung gepfändet werden. Wenn der Gegenanwalt bereits nachweislich gefordert hat, fallen jetzt schon Schulden an.
Und wenn Du schon den 1603 zitiertst, dann bitte erkläre doch, was "angemessen" ist. Was Du als angemessen siehst, muss noch lange nicht das Gericht so sehen. Und die Rechtsprechung ist so ausgelegt, dass es sittenwidrig ist, die Steuerzahler zu schröpfen, wenn beim "Erzeuger" was zu holen ist.