20-12-2011, 10:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2011, 10:36 von Camper1955.)
@Eifelaner
So weit sind wir aber noch nicht.
Und wie ich anstelle des TS vorgehen würde, habe ich ausführlich beschrieben.
Das heisst, ich persönlich würde mt dem Einkommen des TS weiter gehen. Ich würde es darauf anlegen, gar keinen BU zahlen zu "dürfen".
Aber ich persönlich habe ja auch andere Voraussetzungen, wie der TS.
lg
Camper
Zitat:Wenn ein Gericht also auf einen höheren Betreuungsunterhalt ausurteilen sollte, dann wird dieser rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Unverzugsetzung fällig.
Es liefen in dem Fall also Schulden auf.
So weit sind wir aber noch nicht.
Und wie ich anstelle des TS vorgehen würde, habe ich ausführlich beschrieben.
Das heisst, ich persönlich würde mt dem Einkommen des TS weiter gehen. Ich würde es darauf anlegen, gar keinen BU zahlen zu "dürfen".
Aber ich persönlich habe ja auch andere Voraussetzungen, wie der TS.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.