20-12-2011, 18:32
Hallo theddorfer
Der Arbeitet nur nicht in Deinem Interesse, wenn Du es zuläßt.
Wenn Du ihn schon beim Erstgespräch darüber informierst, und das auch zum Bestandteil Deines Mandates durch eine schriftliche Vereinbarung machst, dann kann er gar nicht gegen Deine Interessen arbeiten.
Natürlich musst Du auch zuarbeiten und die Daten die er oder das Gericht wünscht zügig bereit stellen. Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Mietvertag, eventuell Leasingvertrag usw.
Für mich wirst Du bereits mit 450 € über den Tisch gezogen.
Aber es ist natürlich Deine Entscheidung ob Du Dich, ob mit oder ohne anwaltlichen Beistand, dagegen wehrst.
Und 300 € für drei Jahre gehen auch nur, wenn unterhaltsrelevantes Einkommen vorhanden ist.
Sind die Betreuungskosten zurzeit noch gar kein Thema? Bisher habe ich es so verstanden, dass Du bereits jetzt Betreuungskosten hast.
lg
Camper
(20-12-2011, 17:14)theddorfer schrieb: Hallo liebe Gemeinde
Letztendlich arbeitet ein RA nicht für meine Interessen sondern ganz klar für seine Brieftasche.
Der Arbeitet nur nicht in Deinem Interesse, wenn Du es zuläßt.
Wenn Du ihn schon beim Erstgespräch darüber informierst, und das auch zum Bestandteil Deines Mandates durch eine schriftliche Vereinbarung machst, dann kann er gar nicht gegen Deine Interessen arbeiten.
Natürlich musst Du auch zuarbeiten und die Daten die er oder das Gericht wünscht zügig bereit stellen. Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Mietvertag, eventuell Leasingvertrag usw.
Für mich wirst Du bereits mit 450 € über den Tisch gezogen.
Aber es ist natürlich Deine Entscheidung ob Du Dich, ob mit oder ohne anwaltlichen Beistand, dagegen wehrst.
Und 300 € für drei Jahre gehen auch nur, wenn unterhaltsrelevantes Einkommen vorhanden ist.
Sind die Betreuungskosten zurzeit noch gar kein Thema? Bisher habe ich es so verstanden, dass Du bereits jetzt Betreuungskosten hast.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.