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Jobcenter: Zwangsarbeit oder Sorgerechtsentzug?
#3
Ich habe damals Anzeige wegen Nötigung durch die Zivilrichter des OLG gestellt.

Auch das ging bis zur Generalstaatsanwaltschaft und wurde eingestellt, weil ich ja von einem Anwalt vertreten war.

Im zweiten Fall habe ich dann Anzeige wegen Betruges gegen die Zivilrichter des OLG gestellt, weil sie nach § 170 StGB geurteilt haben und vollkommen falsch gerechnet.

Auch das wurde eingestellt, weil ich die Rechtsmittel nicht ausgeschöpft habe.

Im Urteil der Ziviklrichter stand aber, dass weitere Rechtsmittel nicht zugelassn werden, weil der Streitwert nur bei ca 4.800 € liegt.

Das habe ich alles bereits in der ersten Instanz in meinem Unterhaltsprozess vorgetragen.

Meine Meinung, dass ich von den Zivilrichtern zu dem Vergleich genötigt wurde, hat die Richterin in der 1. Instanz des jetzigen Prozesses auch in Ihrem Urteil ausgeführt.

Ich bin gespannt, wie es nun am 16. Januar ausschaut, anchdem das OLG ja praktisch nicht nur das Urteil der 1. und 2. Instanz, sondern alle Urteile der zivilen Gerichtsbarkeit praktisch in der Luft zerfetzt hat.

Ich werde auf jeden Fall nachfragen und auch berichten.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter: Zwangsarbeit oder Sorgerechtsentzug? - von Camper1955 - 23-12-2011, 09:34

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