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Jobcenter: Zwangsarbeit oder Sorgerechtsentzug?
#9
(23-12-2011, 17:40)Ibykus schrieb: und zwar gleichfalls "ohne Ende" reagieren.
Wir reagieren in jedem Einzelfall konkret, deutlich und zielgerichtet (solange der jeweilige Vater mitarbeitet). Wissen und Tun ist hier Trumph - Dummheit wird sofort bestraft von noch dümmeren BeamtenhanselInnen.

"Ohne Ende" nicht, aber Ende ist erst dann, wenn in der Familiengemeinschaft von Vater und Kindern alles das gezahlt wird, was ihnen zusteht. Wir wollen alle doch "nur was uns zusteht".

Dazu sollte man auch die Ämter (gegeneinander) nutzen:

Zitat:Fall 4
Eltern streiten um Umgang. Mutti läßt bisher Übernachtungen von Schulkind nicht zu und stänkert, der Vater habe eine zu kleine Wohnung, die eklig sei und in einer schlechten Gegend.
Auf dieser Grundlage waren wir letzte Woche beim Jugendamt und haben uns eine Bescheinigung freundlich, aber direkt erbeten. Darin steht nun: "Um Übernachtungen von [Kind] beim Kindesvater jedoch grundsätzlich regelmäßig zu ermöglichen, ist der Bezug einer Wohnung mit zwei Räumen aus sozialpädagogischer Sicht erforderlich."
Damit werden wir nun dem Vater eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt beschaffen. Wenn er im Januar keine Zusicherung bekommt, sind wir mit ER beim SG.
... das dient ja schließlich dem Kindeswohl ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter: Zwangsarbeit oder Sorgerechtsentzug? - von sorglos - 23-12-2011, 18:34

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