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Datenschutz im Jugendamt
#6
(24-12-2011, 12:56)p schrieb: Also passiert das, was bei allen Behörden mit zu viel Macht passiert: Es wird getan, was möglich ist und nicht das, was erlaubt ist. Und bei Bedarf pappt man sich einen Sticker mit einer erfundenen Begründung drauf.
na ja, das scheint ja immerhin Realität zu sein.

Ein Teil des uns widerfahrenden Unrechts, das so lange praktiziert wird oder werden kann, wie wir es dulden oder solange wir nur darüber reden oder schreiben, anstatt uns dagegen zu wehren.

Sich dagegen zu wehren setzt Information und Kenntnis über rechtmäßiges Verwaltungshandeln voraus.

Ich habe eine mittlerweile recht dicke Akte vor mir liegen.
Die (zwztl. verstorbene) Mitarbeiterin der in Umgangsangelegenheiten von dem hiesigen JA eingeschalteten Diakonie hatte aus einem Gutachten (natürlich eine für mich nachteilige) Passage zitiert, das ihr nach meiner Rechtsauffassung zu unrecht übersandt wurde. (es gibt aber zwztl. mehrere OLG-Urteile, die die Übersendung eines Gutachtens an (nur) VerfahrensMITWIRKENDE) absegnen (altes Recht).

Nun wollte ich wissen, wer das Gutachten übersandt hatte.
Die Sache ging zum JA, zum Famgericht, zum Oberlandesgericht, zum Datenschutzbeauftragten des Kreisrechtsamt, zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der EKD und Diakonie, zum Landesdatenschutzbeauftragten .....
Sie geht auch ganz sicher noch zum Petitionsausschuss des nrw-Landtags.

Mittlerweile steht nicht mehr die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Übersendung des Gutachtens im Vordergrund, sondern die Einhaltung des Datenschutz bei der Aktenführung.
Die (verstorbene) Dipl.-Päd. hatte nämlich schriftlich erklärt, sie könne die Datenherkunft (den Adressanten des GA) -bedauerlicherweise Rolleyes- nicht mehr feststellen. Nun soll -ich muss nur die Zeit dazu finden- die gemeinsame Datenschutzbeauftragte Akteneinsicht nehmen.

Denn die Akte muss paginiert sein ( § 78a SGB X). Und es ist insoweit nicht vorstellbar, das ein Gutachten ohne Begleitschreiben übersendet wird ...

Wenn sich also letztlich Unzuverlässigkeiten beim Datenschutz herausstellen sollte, dann werde ich den Antrag stellen, die Diakonie hinsichtlich ihrer "Geeignetheit" als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu überprüfen.

Das alles erfordert Zeit und Nerven. Andere Sachen müssen zurückgestellt werden.

Deswegen plädiere ich nach wie vor dafür, dass wir Väter uns besser Organisieren und besser zusammen arbeiten.

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Datenschutz im Jugendamt - von blue - 24-12-2011, 11:39
RE: Datenschutz im Jugendamt - von p__ - 24-12-2011, 12:56
RE: Datenschutz im Jugendamt - von blue - 24-12-2011, 13:23
RE: Datenschutz im Jugendamt - von Ibykus - 24-12-2011, 17:24
RE: Datenschutz im Jugendamt - von blue - 24-12-2011, 19:41
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RE: Datenschutz im Jugendamt - von blue - 25-12-2011, 00:33
RE: Datenschutz im Jugendamt - von Ibykus - 25-12-2011, 18:29

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