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Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen
#54
Sorry fhart,
Du scheinst nicht recht bei Trost zu sein.

Wenn Du DAS bei Gericht auch nur ansatzweise zu erkennen gibst, dann wird man Dir den Hosenboden versohlen, Dir bei Gericht die Ohren lang ziehen. Und das mit und zu Recht.

Dich darf nur eine offenkundige und belegbare Gefahr für die Kinder interessieren. Alles andere wird Dir als fehlende Fähigkeit zur Lösung aus der Paarebene angerechnet, als Kontrolle der Mutter, Nachstellen uU als üble Nachrede ausgelegt. Wenn Du auf das 'richtige' Personal triffst, dann sehe ich tief-schwarz für Dich.


Jeder muß die Folgen seines Fühlens, Denkens und Handeln selbst tragen. Wenn das bei Deiner Erfahrungs- und Beratungsresistenz man halbwegs gut geht...Undecided

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RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von Skipper - 08-01-2012, 18:53
RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von TripleSix - 15-01-2012, 04:51

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