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Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger?
#1
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Hallo liebe Foristinnen und Foris!

Ich habe hier

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktue...osten.aspx

etwas über die Erstattung der Umgangskosten gelesen und bin nun doch etwas verwirrt.

Tacheles beschreibt hier, dass Umgangskosten im Prinzp erstattet werden, aber für ALG - II Empfänger.

Was ist aber, wenn man Geringverdiener, ist, aber noch nicht so wenig Einkommen hat, dass man in ALG - II rutscht und der betreffende erst durch die Umgangskosten in ALG - II rutschen würde?

Kann ein Umgangsverpflichteter und -berechtigter Elternteil nun die übernahme der Kosten beim Jobcenter beantragen, oder nicht?

Ich glaube hier besteht dringend (Aufklärungs-)bedarf.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - von Camper1955 - 31-12-2011, 08:33

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