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Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger?
#5
(01-01-2012, 14:30)Skipper schrieb: Moin Camper.

Hat sich Dein Anliegen erledigt?
Sind alle Fragen beantwortet?

Shy

Da mich die Frage ansich (mangels Unterhaltspflicht) schon längst nicht mehr berührt, war das eher für eine Duskussion von Betroffenen vorgesehen.

Ich selbst kämpfe auf anderem Gebiet.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Umgangskostenerstattung nur für ALG-II-Empfänger? - von Camper1955 - 01-01-2012, 17:50

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