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Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ?
#1
Ein Anwalt erstattet Strafanzeige wegen § 170 StGB. Das Verfahren findet statt. Vorerst ist der Beklagte verurteilt. (Näheres gehört jetzt nicht hier hin).
Danach ruft der Anwalt (ca. 4 Wochen später) die Gegenanwältin an und weiß selbst, dass beim Beklagten nichts zu holen ist. Also macht Er einen Vergleichsvorschlag. Er schlägt eine Summe X vor, die geringer ist als die zuvor eingeklagte, und will diese an Unterhalt nun für seine Mandantin haben.
Die Anwältin schreibt dem Mandanten einen Brief, in dem sie den Anruf den Anwaltes schildert unter Beschreibung des "Vorschlages".
Der Mandant und Verurteilte/Beklagte, geht auf den Vorschlag ein. Er zahlt die geringere Summe.
Wiederum 4 Wochen später zeigt der Anwalt der Unterhaltsempfängerin den Beklagten WIEDER wegen § 170 StGB an, und erwähnt nicht den Vergleich. Nein, Er schreibt lediglich, der Verurteilte zahle immer noch keinen vollen Unterhalt.
(Der Anwalt wusste nicht, dass die Gegenanwältin seinen telefonischen Vergleich schriftlich verfasste und an den Mandanten sendete).

Kann man nun den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen "Mißbrauch des Strafrechtes" oder so Ähnlich? Ich weiß nicht mehr genau die entsprechende Formulierung.
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Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ? - von Nappo - 11-01-2012, 19:48
RE: Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ? - von Nappo - 11-01-2012, 20:50
RE: Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ? - von Ibykus - 12-01-2012, 08:52

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