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alte eheverträge
#4
(14-01-2012, 18:32)p schrieb: Sie könnte das durchaus umwerfen und >770 EUR fordern. Hinsichtlich der Reform 2008 ändert sich überhaupt nichts in deinem Vertrag.
Wenn das so kommen sollte, solltest du aber den ganzen Vertrag für unwirksam erklären lassen, so wie es der BGH, in anderer Absicht, postuliert hat. Eheverträge, die in Teilen unwirksam sind, sind in Gänze unwirksam. Selbst dann, wenn es eine salvatorische Klausel gibt.
Also wenn du mehr als 650,-€ bezahlen sollst, heißt das im Umkehrschluss, dass es keine Pflicht mehr gibt, dieses für 10 Jahre zu tun.
Dann gelten wieder die Standardbestimmungen. Was schlimm genug ist.
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alte eheverträge - von ramses72 - 14-01-2012, 15:39
RE: alte eheverträge - von blue - 14-01-2012, 17:04
RE: alte eheverträge - von p__ - 14-01-2012, 18:32
RE: alte eheverträge - von beppo - 14-01-2012, 18:56
RE: alte eheverträge - von blue - 14-01-2012, 19:05
RE: alte eheverträge - von mari.mand - 14-01-2012, 22:01
RE: alte eheverträge - von p__ - 14-01-2012, 22:16

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