Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wieder einer, der sich ins falsche Forum verirrt hat.
#27
Nö, der Gesetzgeber sagt: du hast HighHeelMutti einen finanziellen Schaden verursacht. Nämlich daß sie nicht weiter wie bisher (an)schaffen gehen braucht bzw. muss. Und das für mindestens 3 Jahre.
Diesen Schaden musst du ihr ersetzen.
Sie hat natürlich eine Schadenminderungspflicht. Sie muss also Elterngeld beantragen usw. Den Rest darfst du dann aufstocken. Zu beachten ist, dass sie nicht mehr bekommen darf als wenn ihr verheiratet gewesen wärt.
Also hatte sie vorher 3k€ netto und kriegt jetzt noch 1,8k€ Elterngeld, dann darfst du die restlichen 1,2k€ monatlich drauf legen, sofern dein Selbstbehalt nicht gefährdet wird.

Nachdem es kein Elterngeld mehr gibt darfst du dann theoretisch 3000€ abdrücken, allerdings würde HighHeelMutti dann mehr bekommen als wenn ihr verheiratet gewesen wärt.

da es hier um relativ hohe Beträge geht wird sich ein Anwalt die Hände reiben. Im Prinzip kannst du nur mal warten, wann die Forderung von ihr kommt und ob sie gleich einen Anwalt einschaltet oder erst mal selbst verhandelt.
Bei eurem Einkommen besteht keine bedürftigkeit, da spielt also keine ARGE oder sonst was mit, ihr könnt euch also auch selbst einigen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Think Big, start small - von carnica - 29-01-2012, 18:54
RE: Think Big, start small - von p__ - 29-01-2012, 19:24
RE: Wieder einer, der sich ins falsche Forum verirrt hat. - von MitGlied - 19-01-2012, 15:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste